Ab Januar 2025 wird die niederländische Steuerbehörde das Gesetz DBA aktiv durchsetzen, wodurch die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen entscheidend wird. Was genau beinhaltet dieses Gesetz, und wie stellt man fest, ob jemand tatsächlich selbstständig ist? Wir erklären, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, wie Weisungsverhältnisse, Arbeitszeiten, kommerzielles Risiko und die Dauer von Aufträgen.
Mit strengeren Regeln gegen Scheinselbstständigkeit ist es sowohl für Auftraggeber als auch für Selbstständige von großer Bedeutung, dies klar zu erfassen. Möchtest du mehr Einblick in deine Zusammenarbeit mit Selbstständigen erhalten? Wir haben übersichtlich dargestellt, wie du feststellen kannst, ob jemand ein echter Selbstständiger ist oder möglicherweise als Arbeitnehmer betrachtet werden sollte.
Was genau beinhaltet das Gesetz?
Das Gesetz DBA (Deregulierung Beurteilung Arbeitsverhältnisse) wurde erstellt, um festzustellen, ob jemand als Arbeitnehmer oder Selbstständiger betrachtet werden soll. Dies geschieht durch die Beurteilung des Arbeitsverhältnisses anhand verschiedener Kriterien. Ziel dieses Gesetzes ist es, Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und zu verhindern, dass Auftraggeber unbewusst Steuerpflichten oder Arbeitnehmerrechte umgehen.
Mit der Einführung des Gesetzes wird die Verantwortung bei den Auftraggebern platziert, zu beurteilen, ob es sich um einen Selbstständigen oder einen Arbeitnehmer handelt. Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, kann dies zu Nachzahlungen von Lohnsteuer, Sozialabgaben und eventuellen Bußgeldern führen.
Anhand der folgenden Kriterien kann festgestellt werden, ob (Schein-)Selbstständigkeit vorliegt:
- Weisungsverhältnis: Ein Arbeitnehmer folgt direkten Anweisungen und steht unter Aufsicht des Arbeitgebers. Ein Selbstständiger hingegen hat die Freiheit, die Arbeit nach eigenem Ermessen zu organisieren, etwa indem er selbst Arbeitszeiten, Arbeitsweise oder Arbeitsort festlegt.
- Art und Dauer der Tätigkeiten: Arbeitnehmer verrichten in der Regel strukturelle Aufgaben, die Teil der Betriebsführung sind, während Selbstständige projektbezogen arbeiten. Ihr Einsatz ist häufig zeitlich begrenzt und auf spezifische Aufträge ausgerichtet.
- Arbeitszeiten und Arbeitsweise: Arbeitnehmer haben festgelegte Arbeitszeiten und Methoden, an die sie sich halten müssen. Selbstständige bestimmen ihre eigenen Arbeitszeiten und ihre Arbeitsweise, solange das vereinbarte Ergebnis geliefert wird, was ihnen deutlich mehr Freiheit bietet.
- Einbindung in die Organisation: Arbeitnehmer sind Teil der Organisation und nutzen interne Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit innerhalb von Teams. Selbstständige arbeiten meist extern und unabhängig, ohne Zugang zu Arbeitnehmervorteilen wie Rentenregelungen oder betrieblichen Einrichtungen.
- Persönliche Ausführung der Arbeit: Arbeitnehmer führen die Arbeit in der Regel selbst aus und können diese nicht ohne Weiteres auslagern. Selbstständige hingegen haben die Möglichkeit, Aufgaben von anderen ausführen zu lassen, ohne dass dies Einfluss auf den Auftrag hat.
- Vertragliches Verhältnis: Arbeitsverträge für Arbeitnehmer sind weniger flexibel und legen Dinge wie Urlaubstage, Gehalt und Arbeitsbedingungen fest. Selbstständige schließen flexible Vereinbarungen, bei denen sie selbst Tarife und Arbeitsumfang verhandeln können.
- Vergütung: Arbeitnehmer erhalten ein festes Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Selbstständige legen ihre Tarife selbst fest, tragen dafür aber auch mehr finanzielle Risiken.
- Kommerzielles Risiko: Arbeitnehmer tragen wenig finanzielles Risiko und haben ein gesichertes Einkommen. Selbstständige agieren als Unternehmer und sind selbst für ihr Einkommen und ihre Versicherungen verantwortlich.
- Wirtschaftlicher Verkehr: Arbeitnehmer sind finanziell von einem einzigen Arbeitgeber abhängig. Selbstständige arbeiten häufig für mehrere Auftraggeber, ergreifen selbst die Initiative, um Aufträge zu gewinnen, und sind für ihren eigenen wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich.
Wir denken gerne mit dir mit, wie du Scheinselbstständigkeit innerhalb der Organisation und damit das Risiko von Bußgeldern vermeiden kannst.
Möchtest du dich zu diesem Thema austauschen? Nimm gerne Kontakt auf unter 077 – 351 2274






